Die EU-Wiederherstellungs-Verordnung

Ziele

Seit August 2024 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur in Kraft. Ihr liegt das politische Ziel zu Grunde, dass die Mitgliedstaaten zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen und zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts definieren und umsetzen. Das geht mit der Verpflichtung einher, in allen Lebensräumen – von Land- über Küsten- bis hin zu Süßwasser- und Meeresökosystemen – Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen und diese mittels eines nationalen Wiederherstellungsplans verbindlich zu planen.

Aus der Perspektive des ökosytemorientierten Biberschutzes muss insbesondere dem Artikel 9 der EWR, in dem es um die Flüsse und ihre Auen geht, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Darin wird nämlich die "Wiederherstellung von mindestens 25 000 Flusskilometern in der Union zu frei fließenden Flüssen bis 2030" festgelegt.

Doch was bedeutet das und können wir davon ausgehen, dass die EWR zu einer nennenswerten Wiederherstellung von Biber-Lebensräumen beitragen wird?

Nackte Zahlen

Die Gesamtlänge aller Flüsse innerhalb der Europäischen Union (EU) beträgt laut BISE (Biodiversity Information System for Europe) etwa 1,3 Millionen Kilometer. Diese Zahl bezieht sich auf die Hauptflüsse und berücksichtigt nicht kleinere Bäche oder künstliche Entwässerungsgräben. Die größten Flüsse in der EU sind unter anderem die Donau, der Rhein, die Elbe, die Oder, die Vistula, die Seine und die Rhône. Die Donau ist mit etwa 2.628 km Länge innerhalb der EU der längste Fluss.

Etliche europäische Flüsse werden als Wasserstraßen genutzt. Das EU-weite Binnenwasserstraßennetz umfasst nach Angaben von FIS (Forschungs-Informations-System) mehr als 37.000 Kilometer. Darin sind jedoch auch künstliche Wasserstraßen enthalten. Wenn man nur die natürlichen Flüsse und Wasserstraßen berücksichtigt und die Kanäle herausrechnet, verringert sich die Gesamtlänge der für die Schifffahrt ausgebauten Wasserstraßen in Europa erheblich. Es gibt jedoch keine genau einheitliche Quelle, die eine exakte Zahl für diese reduzierte Länge angibt. Schätzungsweise 1/3 des Wasserstraßennetzes besteht aus Kanälen. Überschlägig verbleiben daher rund 28.000 km für die natürlichen Flüsse und unmodifizierten Wasserstraßen.

Unterstellt, dass das Netz der EU-Binnenwasserstraßen auf Grund seiner Bedeutung für den Gütertransport nicht für Renaturierungen in Betracht gezogen wird, verbleiben nach wie vor etwa 1,3 Millionen Flusskilometer. Rechnet man zudem noch die Bäche hinzu, wobei die Unterscheidungen zwischen "Bach" und "kleiner Fluss" sehr unterschiedlich sind, bleibt in der Summe eine Fließgewässer-Kulisse von rund 1,5 Millionen Kilometern.

Einschätzung

Aus Sicht des Naturschutzes, der bekanntermaßen beim Fließgewässer- und Auenschutz alles andere als verwöhnt ist, klingt ein Renaturierungsziel von 25.000 km zunächst einmal total toll und lobenswert. Tatsächlich sind 25.000 km nicht einmal der berühmte "Tropfen auf den heißen Stein"; denn am Ende sollen deutlich weniger als 2 Prozent der europäischen Flüsse wieder zu "zu frei fließenden Flüssen" werden. Zumal wenn wir berücksichtigen, dass die in einem langen politischen Prozess herausgekommenen Ziele ohnehin einen schwer erkämpften Kompromiss darstellen. Und die europäischen Bauern- und Landbesitzer-Verbände selbst dem Kompromiss überwiegend kritisch gegenüber stehen, weil sie vor allem wirtschaftliche Nachteile und mehr Bürokratie befürchten sowie den Verlust an Nutzfläche erwarten.

Wir halten also fest: Die EU-Wiederherstellungsverordnung lässt - selbst im Falle ihrer buchstabengetreuen Umsetzung - keinen großen Wurf im Hinblick auf den Schutz des Bibers, seines Lebensraums, seiner Lebensgemeinschaft und der Fließgewässer-Ökosysteme erwarten. Hinzu kommt, dass auch die Ziele der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) verfehlt werden und die EU-Kommission im Jahr 2022 feststellen ließ, dass die Umsetzungsfortschritte in vielen Ländern hinter den Zielen der WRRL zurückbleiben. Obwohl viele Mitgliedstaaten erste Maßnahmen ergriffen haben, sind nur etwa 40% der Gewässer in Europa im „guten ökologischen Zustand“. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Gewässer in der EU nach wie vor die Qualitätsziele nicht erfüllen, insbesondere in Bezug auf biologische Indikatoren wie Fischpopulationen und aquatische Vegetation.